Seit 2007 sind Vermittler verpflichtet, bestimmte Informationen an ihre Mandaten weiterzugeben und sich dieses auch schriftlich bestätigen zu lassen. Damit wir uns bei persönlichen Gesprächen gleich auf das wesentliche konzentrieren können, bitte ich Sie, diese Information im Vorfeld auszudrucken und zum Termin unterschieben mitzubringen. Übrigens gilt diese Regelung auch für „Altkunden“. Daher bitte ich auch Sie, soweit noch nicht geschehen, diesen Ausdruck mitzubringen. Vielen Dank.
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Ein Informationsblatt zu meiner Informationsplicht finden Sie HIER |
Eine Übersicht aller Konditionen der Rademacher Immobilien GmbH finden sie hier als PDF-Datei ( 20 kb )
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